Im Dezember 1963 hat am Frankfurter Landgericht das erste große bundesdeutsche Gerichtsverfahren gegen Nazi-Kriegsverbrecher begonnen. Die Ermittlungen leitete damals Generalstaatsanwalt Fritz Bauer. Er wusste, dass viele der einstigen Täter nach dem Krieg wichtige Positionen in Staat und Gesellschaft eingenommen hatten. Sein Eintreten für die juristische Aufarbeitung der Nazizeit konfrontierte, die im Wirtschaftswunder befindliche Bundesrepublik, sich ihrer Vergangenheit zu stellen und gab der jungen Generation die Botschaft mit auf den Weg, dass es in einem Unrechtsstaat eine moralische Pflicht ist, Widerstand zu leisten. Archivmaterial und Zeitzeugen beleuchten die Arbeit von Fritz Bauer und die Ausschwitzprozesse.
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