Kommentar von Christine Dankbar - Frankreichs Abtreibungsrecht: Ist das ein Vorbild?

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Es ist ein historisches Votum mit großer Mehrheit, samt Jubel vor dem Eiffelturm im Anschluss: Frankreich hat diese Woche das Recht auf Abtreibung als weltweit erstes Land in seine Verfassung aufgenommen. In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach wie vor rechtswidrig, besagt Paragraph 218 des Strafgesetzbuchs. Auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung bleibt er unter bestimmten Bedingungen dennoch straffrei. Dazu ein Kommentar von Christine Dankbar, Politikchefin bei der Frankfurter Rundschau.


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