Ab Mittwoch gilt in Deutschland die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Bis heute müssen Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen gegen das Coronavirus geimpft sein und entsprechende Nachweise vorlegen.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Betreuungseinrichtungen. Ihr Zweck: der Schutz der vulnerablen Gruppen, die man nicht schutzlos dem Infektionsrisiko durch ungeimpftes Personal aussetzen will. Es handelt sich um ein Bundesgesetz, die Umsetzung aber ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ab morgen gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bringt das denn überhaupt noch etwas? Ein Kommentar dazu von Anke Myrrhe, stellvertretende Chefredakteurin des Tagesspiegels.
Tippspiel
Dabei sein ist alles!
auf Facebook
Tipps & Termine
auf Twitter
Folge uns!
auf Instagram
Jetzt folgen!
Podcast
Jetzt abonnieren!
Channel
Radio Eins Videos
Newsletter
Tipps & Termine per Mail
für iOS & Android