Gefühlt sind sie überall und verfolgen uns auf Schritt und Tritt, Überwachungskameras im öffentlichen Raum. Dabei sind wir doch durch die Datenschutzgrundverordnung geschützt, mag man meinen. Erstaunlicher Weise enthält diese aber gar keinen Paragraphen, der sich explizit um Videoüberwachung kümmert.
Wer Kameras installiert, muss sich an die Generalklausel in Artikel 6 halten: "Demnach sind Erfassung, Verarbeitung oder Speicherung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Überwachenden oder Dritter erforderlich sind und die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Personen nicht überwiegen.". Das klingt doch arg nach Auslegungssache. Das sehen die Ordnungshüter des kleinen Ortes Gainsborough in der englischen Grafschaft Lincolnshire offenbar auch so. Sie wollen mit Hilfe von KI und anhand von Gesichtsausdrücken potenziellen Straftätern auf die Schliche kommen.
Ein Fall für unseren Multimedia-Experten Sven Oswald.
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