Bundesverfassungsgericht - Neues Wahlrecht auf dem Prüfstand

Der Bundesadler im Plenarsaal des Deutschen Bundestages © imago images/CommonLens
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Mit der Koalitionsmehrheit hatte der Bundestag im März letzten Jahres eine Wahlrechtsreform beschlossen – mit dem Ziel den Bundestag zu verkleinern. CDU/CSU und die Linke sehen sich dadurch allerdings benachteiligt. Ab heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das neue Bundeswahlgesetz. ARD-Gerichtsreporter Klaus Hempel berichtet darüber.

Nach langen Debatten gab es im Jahr 2023 die große Reform des Wahlrechts auf Bundesebene. Das Ziel: Der überbordende Bundestag soll künftig dauerhaft auf 630 Parlamentarier reduziert werden. Dazu wurde mit den Stimmen der Ampelkoalition beschlossen: Die schon länger umstrittenen Überhang- und Ausgleichsmandate fallen künftig weg. Stattdessen kommt es für die Zusammensetzung des Bundestages allein auf die Zweitstimmen einer Partei an. Die mit der Erststimme gewählten Wahlkreiskandidaten erhalten nur dann einen Sitz im Parlament, wenn das auch durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Im Ergebnis könnten also Kandidaten trotz Sieg in ihrem Wahlkreis nicht in den Bundestag einziehen.

Ein weiterer Punkt: Die schon lange umstrittene 5-Prozent-Hürde bleibt erhalten, aber die sog. Grundmandatsklausel entfällt. Danach konnten bisher Parteien auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Wahlkreise direkt gewonnen haben.

Geklagt hatten die Bayerische Staatsregierung, Mitglieder der Unionsfraktion und Abgeordnete der Linkspartei und mehr als 4.000 Privatpersonen, hinter denen der Verein "Mehr Demokratie" steht.