Bundesweite Einführung - Elektronische Patientenakte: Ein digitaler Ordner für mehr Effizienz im Gesundheitswesen
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, wird ab heute bundesweit eingeführt. Über die Versichertenkarte werden Befunde, Laborberichte, Aufnahmen von Röntgenbilder und MRT digital gespeichert. Ab Oktober ist die Nutzung der ePA dann sogar für alle Ärzte verpflichtend. Eigentlich praktisch, aber die Speicherung wirft noch Fragen auf. Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, betont auf radioeins die Chancen und die Verantwortung, die mit der ePA einhergehen.
Ab heute wird die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit eingeführt. Dieses Projekt soll Transparenz, Sicherheit und Effizienz im Gesundheitswesen fördern und ist das letzte große Vorhaben des geschäftsführenden Gesundheitsministers Lauterbach.
Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, ging auf radioeins auf die Chancen und die Verantwortung, die mit der ePA einhergehen, ein. Die Akte gehört dem Patienten, der selbst entscheiden kann, welche Daten eingesehen, verändert oder gelöscht werden, so Ruppert.
Die ePA ist so programmiert, dass viele im Gesundheitssystem tätige Personen auf die Daten zugreifen können. Patienten müssen aktiv entscheiden, welche Ärzte Zugriff haben. Dies stellt sicher, dass der Datenschutz gewahrt bleibt, bringt aber auch medizinische Einschränkungen mit sich. Sicherheitsbedenken bestehen weiterhin, da kein digitales System vollständig sicher ist.
Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sind Ärzte verpflichtet, Informationen in der ePA zu dokumentieren, es sei denn, therapeutische Gründe sprechen dagegen. Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche eigenverantwortlich über die Nutzung der ePA entscheiden. Dr. Ruppert hält diese Regelungen für vernünftig und betonte auf radioeins die Notwendigkeit, dass sowohl Patienten als auch Ärzte lernen müssen, mit diesem neuen Instrument umzugehen.