Verfassungsschutz - AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens - was folgt daraus?

AfD-Logo bei einem Bundesparteitag © imago images/Christian Thiel
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In knapp vier Wochen ist Europawahl. Und die AfD sinkt in der Gunst der Wählenden. Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Vorinstanz und wies damit die Berufung der Partei zurück. Über die Lage der AfD sprechen wir mit dem Politikwissenschaftler Benjamin Höhne von der TU Chemnitz.

Die AfD ist ein rechtsextremistischer Verdachtsfall, das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei zu Recht. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute bestätigt und damit die Berufung der AfD gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts von 2022 zurückgewiesen. Der nächste Schlag für die AfD - nach den Spionagevorwürfen, nach dem rechten Treffen in Potsdam, nach der Gründung des Bündnisses Sarah Wagenknecht als Konkurrent von links. In den Wahlprognosen rutscht die AfD dann auch weiter ab und liegt - je nach Umfrage - bei 15 bis 17 Prozent.