Homo- und Transsexualität unter Strafe - Ugandas Verfassungsgericht lehnt Klage gegen LGBTQ-Gesetz ab
Das Verfassungsgericht in Uganda hat eine Klage gegen ein umstrittenes LGBTQ-Gesetz abgelehnt. Der Vorsitzende Richter erklärte, das Gesetz sei im Wesentlichen mit den Grundrechten vereinbar. Was das bedeutet, kann uns Stefan Jäkel sagen. Er ist Abteilungsleiter für HIV-Prävention und Flucht bei der Berliner Schwulenberatung.
Mehrere Aktivisten hatten gegen das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz in Urganda Einspruch eingelegt. Das sogenannte Anti-Homosexualitäts-Gesetz sieht für bestimmte sexuelle Handlungen die Todesstrafe vor. Es hatte weltweit Proteste ausgelöst. Die Weltbank stoppte die Vergabe neuer Kredite an das ostafrikanische Land.
In Uganda wird schon seit Jahren gegen Homo- und Transsexuelle gehetzt. Immer wieder gibt es Übergriffe. Einer der bekanntesten Schwulenaktivisten wurde vor Jahren ermordet. Langzeit-Präsident Yoweri Museveni hatte schon mehrere Anläufe für eine strengere Gesetzgebung gemacht, bevor das jetzige LGBTQ- Gesetz verabschiedet wurde.
Auch in anderen afrikanischen Ländern wird die Lage für Homo- und Transsexuelle kritischer. In Ghana wurde Anfang des Jahres ein Gesetz verabschiedet, das mehrjährige Gefängnisstrafen für homosexuelle Handlungen vorsieht.