Arbeitsgericht Berlin - rbb muss Ruhegeld an Ex-Produktionsdirektor Augenstein zahlen

rbb-Fahnen am Fernsehzentrum und Haus des Rundfunks Fernsehzentrum des rbb © rbb/Gundula Krause
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Eine Kammer des Arbeitsgerichts Berlin hat die fristlose Kündigung des rbb-Produktionsdirektors Christoph Augenstein als unzulässig bewertet. Damit muss der rbb seinem ehemaligen Direktor Gehalt nachzahlen, das mit der fristlosen Kündigung einbehalten wurde. Auch die Ruhegeldansprüche Augensteins bleiben bestehen. Insgesamt beläuft sich der Streitwert auf mehr als 500.000 Euro. rbb-Reporterin Gabi Probst berichtet darüber.

Vor dem heutigen Urteil hatten zuvor drei andere Kammern in den Fällen des Verwaltungsdirektors, der juristischen Direktorin und der Leiterin der Intendanz gegensätzlich entschieden und deren Kündigungen bestätigt. Die anderen Kammern hatten die Ruhegeldvereinbarungen zwischen dem rbb und seinen Direktoren als grundsätzlich sittenwidrig bewertet. In diesen Fällen sind die betroffenen ehemaligen rbb-Führungskräfte in Berufung gegangen. Auch im Fall des Produktionsdirektors Augenstein ist eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht möglich. Die Berufung müsste in dem Fall der rbb einlegen.