Urteile - Europäischer Gerichtshof: Klimaschutz ist ein Menschenrecht

Draufsicht eines Mannes zwischen grünem Gras und vertrockneter Erde © imago images/Ikon Images
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen unzureichenden Klimaschutzes verurteilt. Die Straßburger Richter gaben damit erstmals einer Gruppe Schweizer Seniorinnen recht. Sie werfen ihrer Regierung vor, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. Der Direktor des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung, Edenhofer, sprach von einem bahnbrechenden Urteil. Es erinnere daran, dass all für den Kampf gegen den Klimawandel verantwortlich sind.

Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute entschieden. Geklagt hatte der Schweizer Verein Klimaseniorinnen - und zwar gegen die Schweiz. Das Gericht hat den Klägerinnen Recht gegeben und sagt: Der mangelhafte Klimaschutz der Schweiz verletzt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Konvention für Menschenrechte.

Gleichzeitig hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine andere Klimaklage abgewiesen. Darin hatten portugiesische Jugendliche gegen Deutschland und weitere 31 europäische Staaten geklagt.

Eine Klage erfolgreich, die andere nicht. Wie das zustande kommt, das besprechen wir jetzt mit Felix Ekardt, er ist Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin und Prof. für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock