Elitestreitmacht - Iranische Revolutionsgarde weiter nicht auf EU-Terrororliste

Mitglieder der iranischen Revolutionsgarde während einer Militärparade © picture alliance/dpa/AP | Ebrahim Noroozi
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Einen Kurswechsel gegenüber dem Iran, fordert der israelische Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, von der Europäischen Union. Europa müsse jetzt klare Kante zeigen und zum Beispiel die iranische Revolutionsgarde als Terrororganisation listen, sagt Prosor in der Rheinischen Post. Auch deutsche Politiker hatten das zuletzt nach dem Angriff Irans auf Israel gefordert. Die EU hat eine solche Einstufung bislang nicht gemacht und verweist auf rechtliche Schwierigkeiten. Wir sprechen darüber mit Prof. Dr. Walther Michl, Professor für Öffentliches Recht und EU-Recht an der Universität der Bundeswehr in München.

Die Iranische Revolutionsgarde ist eine Terrororganisation. Jedenfalls für die USA, die die militärische Eliteeinheit des Iran schon 2019 auf die entsprechende Liste gesetzt hat. Begründung des damals amtierenden Präsidenten Donald Trump: Die Revolutionsgarden seien das wichtigste Mittel der iranischen Regierung, um ihre weltweiten Terrorkampagne zu lenken und umzusetzen.

Die EU dagegen tut sich schwer, die Garde als terroristische Vereinigung einzustufen. In Brüssel haben sich heute die Staats- und Regierungschefs getroffen und weitere Sanktionen gegen den Iran beschlossen. Im Fokus stehen vor allem Unternehmen, die am Bau von Drohnen und Raketen beteiligt sind, die Iranische Revolutionsgarde muss aber keine Einschränkungen befürchten. Warum eigentlich nicht?