EU-Asylrechtsreform - EU einigt sich auf Asylreform - kann der Kompromiss umgesetzt werden?

Flaggen der EU vor dem Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission in Brüssel © imago images/Rainer Unkel
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Die Unterhändler des EU-Parlaments, der Kommission und der 27 Mitgliedstaaten haben sich nach einem Verhandlungsmarathon auf die wichtigsten Punkte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – GEAS geeinigt. Darin werden für die gesamte EU gemeinsame Standards und Abläufe für Migranten und Asylsuchende festgelegt. Wir sprechen darüber mit dem Migrationsforscher Gerald Knaus.

Es war das wohl wichtigste Vorhaben dieser Legislaturperiode. Im Juni finden wieder Europawahlen statt, und es wäre verheerend ohne eine Einigung bei diesem wichtigen Thema, in den Wahlkampf zu gehen, hatte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola ihren Unterhändlern mit auf den Weg gegeben. Entsprechend erleichtert trat sie am Morgen vor die Presse:

"Das ist wirklich ein historischer Tag heute. Die Kollegen hier haben wirklich Tage und Nächte nicht geschlafen. Und ist auch ein sehr emotionaler Augenblick auch für mich persönlich. Meine Heimat ist Malta, eine Insel im Mittelmeer, und ich weiß genau, was es bedeutet, was es bedeutet wenn wir hier sagen können, dass wir jetzt den Migrations- und Asylpakt hier beschlossen haben."

Ein zentraler Punkt darin ist, dass Flüchtlinge, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote unter 20 Prozent kommen, an den Außengrenzen unter haftähnlichen Bedingungen Schnellverfahren durchlaufen müssen. Ziel ist es, Asylanträge in diesen Zentren innerhalb von zwölf Wochen zu bearbeiten, und die Menschen bei Ablehnung sofort in ihr Heimatland oder einen sicheren Drittstaat zurückzuführen. Das bedeutet endlich die Wiederherstellung der Dublin-Regeln, wonach die Ankunftsländer grundsätzlich für die Asylverfahren verantwortlich sind.

Kritiker sprechen von der massivsten Verschärfung des Europäischen Asyl- und Migrationsrechts seit Gründung der Europäischen Union.