Corona-Maßnahmen - Maskenpflicht läuft auch in Pflegeheimen aus - Schutzbestimmungen weiterhin möglich

Hinweis auf die Maskenpflicht in einem Krankenhaus © radioeins/Amelie Ernst
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Nach drei Jahren in der Pandemie laufen die letzten bundesweiten Corona-Vorgaben im Infektionsschutzgesetz zu Ostern aus. Die Maskenpflichten in Geschäften oder Verkehrsmitteln und Testpflichten vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und vielen Innenräumen sind weitgehend aufgehoben. Bis zum 7. April gilt noch eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. radioeins-Reporterin Amelie Ernst berichtet darüber.

Etwas mehr als drei Jahre ist es her, dass auch in Deutschland die Corona-Pandemie angekommen war – es folgten Stoffmasken, FFP2-Masken, Lockdowns, Abstandsregeln, Wechselunterricht, Impfangebote ... und immer wieder wechselnde Maßnahmen und Vorgeben, um die Pandemie in den Griff zu kriegen.

Morgen nun fallen die letzten Anti-Corona-Maßnahmen: Auch Besucherinnen und besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen dann keine FFP2-Masken mehr tragen. Deshalb hat radioeins-Brandenburg-Reporterin Amelie Ernst heute mal genau dort nachgefragt, was man denn im Pflegebereich mitnimmt aus dieser Pandemie.