Liberalisierung des Abtreibungsrechts? - Junge Union: Paragraf 218 sollte nicht entkriminalisiert werden

Aktivistinnen streichen symbolisch den Paragraph 218 Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch durch © Sebastian Christoph Gollnow/dpa
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Aktivistinnen streichen symbolisch den Paragraph 218 Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch durch | © Sebastian Christoph Gollnow/dpa Download (mp3, 6 MB)

Rund ein Jahr lang haben Fachleute über sensible Themen wie Schwangerschaftsabbruch, Leihmutterschaft oder Eizellenspenden beraten. Ein Vorschlag hat bereits Aufsehen erregt: Eine Abtreibung soll innerhalb der ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft straffrei sein. "In der Frühphase der Schwangerschaft (...) sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlauben", heißt es in der Zusammenfassung eines Berichts. Anna Köhler, stellvertretende Bundesvorsitzende der Jungen Union, sieht es anders und hat sich auf radioeins dagegen ausgesprochen.

Für Frauen, die ungewollt schwanger sind – aus welchen Gründen auch immer – müssen gleich zwei Konflikte bewältigen: Sie müssen sich für oder gegen das Kind entscheiden, was schon ein schwerer Brocken ist. Und: Wenn sie sich FÜR eine Abtreibung entscheiden, fühlen sie sich in die kriminelle Ecke gedrängt. Denn bislang gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland laut Strafgesetzbuch Paragraf 218 – bis auf einige Ausnahmen – als rechtswidrig. Eine Arbeitsgruppe der Ampelregierung hat heute Änderungen für Schwangerschaftsabbrüche vorgeschlagen, die tiefgreifende Folgen haben könnten. Der Gesetzgeber soll Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erlauben, also legalisieren.

Eine Demonstrantin hält während des Internationalen Frauentags ein Schild mit der Aufschrift "Weg mit Paragraph 218" hoch (Bild: IMAGO / IPON)
IMAGO / IPON

Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen - Experten-Kommission gibt Empfehlungen zum Paragrafen 218 ab

Heute legt die Experten-Kommission ihre Empfehlungen zum umstrittenen Abtreibungsparagrafen 218 vor. Die Kommission wird - zumindest wenn die durchgestochenen Berichte richtig sind - empfehlen, den Paragraphen 218 zu streichen. Zitat: "Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar." Wir sprechen darüber mit Leni Breymaier, Frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag.