Änderung zum 1. April - Was eine Sprachforscherin zum Genderverbot in Bayern sagt

Bayern-Fahne © imago/Westend61
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Seit Montag darf in bayerischen Behörden und (Hoch-)Schulen im Schriftverkehr nicht mehr gegendert werden. Die bayerische Landesregierung beruft sich dabei u.a. auf den Rat für deutsche Rechtschreibung, der die Schreibweisen mit Sonderzeichen im Wortinneren ebenfalls nicht empfiehlt. Wir lassen uns das von der Sprachwissenschaftlerin Ewa Trutkowski einordnen.

"Eine Geisel kann männlich, ein Gast weiblich sein. Nichtraucherzonen gelten auch für Frauen. Das grammatische und das biologische Geschlecht müssen nicht übereinstimmen" - so predigte es Zeit seines Lebens der renommierte Journalistenausbilder Wolf Schneider, der sich - würde er noch leben - über das neue Genderverbot in Bayern vermutlich sehr freuen würde. Seit Montag ist dort die sogenannte gendersensible Sprache in Behörden, Schulen und Universitäten nicht mehr erlaubt, d.h. kein Genderstern oder Doppelpunkt mehr in schriftlich verfassten Texten.

Wir sprechen darüber mit der Sprachwissenschaftlerin Dr. Ewa Trutkowski. Sie forscht am Leibniz-Zentrum Allgemeine Sprachwissenschaft in Berlin zu Genus und Sexus und hat kürzlich das Buch veröffentlicht: "Gendern – auf Teufel*in komm raus?".