75 Jahre Grundgesetz - Artikel 1, Absatz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar

Ein Mann hält auf einer Demonstration das Grundgesetz in der Hand © imago images/Jannis Große
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Gestern feierte das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, sein 75. Jubiläum. radioeins beschäftigt sich anlässlich dessen jeden Tag mit einem Artikel aus dem Grundgesetz: heute mit Artikel 1. Wir sprechen darüber mit Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik am Institut für Politische Wissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" - so besagt es Artikel 1, Absatz 1, in unserem Grundgesetz - und das seit 75 Jahren. Am 23. Mai 1949 wurde es vom Parlamentarischen Rat in Bonn offiziell verkündet, nachdem es zuvor erst beschlossen und anschließend von allen Landesparlamenten - außer dem bayerischen - angenommen wurde.

Gestern wurde der Geburtstag mit einem großen Staatsakt eingeleitet. Von heute bis Sonntag geht die Feier mit einem Demokratiefest rund um Bundeskanzleramt und Bundestag weiter. Und radioeins hat sich anlässlich dessen diese Woche jeden Tag einen Artikel aus dem Grundgesetz näher erläutern lassen. Heute enden wir mit eben jenem ersten Artikel über die Menschenwürde.

Hajo Schumacher © imago images/Sven Simon
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Kommentar von Hajo Schumacher - Verpasste Chance? Das Grundgesetz und der Osten Deutschlands

75 Jahre Grundgesetz - dieses Jubiläum betrifft nur den Westen des Landes. Denn im Osten gilt das Grundgesetz erst seit dem 3. Oktober 1990. Damals trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Nach Artikel 23. Es hätte aber noch eine andere Möglichkeit gegeben: Artikel 146. Dann hätten beide Seiten eine neue gemeinsame Verfassung erarbeitet. Das aber geschah nicht. Im Westen änderte sich mit der Einheit wenig, im Osten dafür fast alles. Hat Deutschland 1990 einen gesamtdeutschen Verfassungsgebungsprozess verpasst?

Katrin Göring-Eckardt (Bündnis90/Die Grünen), Bundestagsvizepräsidentin © picture alliance / dts-Agentur
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75 Jahre Grundgesetz: - Katrin Göring-Eckardt (Die Grünen): Brauchen Debatte darüber, was uns ausmacht

Das deutsche Grundgesetz wird 75 Jahre alt. Anlass genug, diesen besonderen Geburtstag zu würdigen. Denn unsere Verfassung gilt als eine der modernsten der Welt, ist Vorbild für viele nachfolgende Verfassungen anderer Länder. Doch ist das Grundgesetz auch für die Zukunft gewappnet? Wir sprechen darüber mit Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt von den Grünen.

Ein Mann hält auf einer Demonstration das Grundgesetz in der Hand © imago images/Jannis Große
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75 Jahre Grundgesetz - Artikel 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

Der Artikel 3 des Grundgesetzes sagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte. In Absatz 3 heißt es weiter: Niemand darf wegen seine Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Wir sprechen darüber mit der Berliner Juristin und Verfahrenskoordinatorin Soraia de Costa Batista von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V..

Schatten von salutierenden Soldaten © imago images/photothek
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75 Jahre Grundgesetz - Artikel 12a: Wehrpflicht

Grundgesetz Artikel 12a, Absatz 1: Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst an den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Wie wichtig für unsere Verfassung ist dieser Artikel? Wir sprechen darüber mit Eva Högl der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.

Eine Frau hält in der Bundesdruckerei in Berlin ein Muster des Personalausweises in die Kamera © picture alliance / dpa | Tim Brakemeier
picture alliance / dpa | Tim Brakemeier

75 Jahre Grundgesetz - Artikel 16: Staatsangehörigkeit

"Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird" - heißt es in Artikel 16, Absatz 1, des Grundgestzes. Wir sprechen darüber mit Prof. Dr. Tarik Tabbara, Jurist und Experte für öffentliches Recht und Grundrechte an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

Deutsches Grundgesetz mit der Zahl 75 © IMAGO / Christian Ohde
IMAGO / Christian Ohde

75 Jahre Grundgesetz - "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."

Grundgesetz Artikel 5, Absatz 3: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." Wir sprechen darüber mit Olaf Zimmermann, er ist seit 27 Jahren der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, dem Spitzenverband der deutschen Kulturverbände.