75 Jahre Grundgesetz - Artikel 1, Absatz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar

Ein Mann hält auf einer Demonstration das Grundgesetz in der Hand © imago images/Jannis Große
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Gestern feierte das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, sein 75. Jubiläum. radioeins beschäftigt sich anlässlich dessen jeden Tag mit einem Artikel aus dem Grundgesetz: heute mit Artikel 1. Wir sprechen darüber mit Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik am Institut für Politische Wissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" - so besagt es Artikel 1, Absatz 1, in unserem Grundgesetz - und das seit 75 Jahren. Am 23. Mai 1949 wurde es vom Parlamentarischen Rat in Bonn offiziell verkündet, nachdem es zuvor erst beschlossen und anschließend von allen Landesparlamenten - außer dem bayerischen - angenommen wurde.

Gestern wurde der Geburtstag mit einem großen Staatsakt eingeleitet. Von heute bis Sonntag geht die Feier mit einem Demokratiefest rund um Bundeskanzleramt und Bundestag weiter. Und radioeins hat sich anlässlich dessen diese Woche jeden Tag einen Artikel aus dem Grundgesetz näher erläutern lassen. Heute enden wir mit eben jenem ersten Artikel über die Menschenwürde.