Gesetzentwurf - Kabinett berät Selbstbestimmungsgesetz

Kundgebung für das Selbstbestimmungsgesetz in Berlin © imago images/photothek
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Wer in Deutschland seinen Geschlechtseintrag ändern will, muss dafür zwei psychologische Gutachten vorweisen. Am Ende entscheidet dann das zuständige Amtsgericht. So will es das Transsexuellengesetz von 1980, das als diskrimierend gilt und in Teilen verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung hat angekündigt, dieses mehr als 40 Jahre alte Gesetz abzuschaffen und durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Heute soll der Entwurf für das neue Selbstbestimmungsgesetz vom Bundeskabinett beraten und verabschiedet werden. Nach langen Debatten hatten sich Ende April Familien- und Justizministerium auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. Über das Selbstbestimungsgesetz sprechen wir mit Mara Geri. Sie ist Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) und selbst Transfrau.