Einordnung - Aktionen der Klimaaktivisten der "Letzten Generation" juristisch betrachtet

Teilnehmerinnen eines Protestmarsches der "Letzten Generation" © dpa/Jan Woitas
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Über die sogenannte „Letzte Generation“ –- ein Bündnis aus Klimaaktivistinnen und -–aktivisten -– wird viel diskutiert. Es gab bundesweite Razzien. Und aktuell laufen in zwei Bundesländern Ermittlungen wegen des Verdachts einer kriminellen Vereinigung. Wie sind die Aktionen der "Letzten Generation" juristisch und strafrechtlich einzuordnen? Wir sprechen darüber mit Clemens Hof von der Vereinigung Berliner Strafverteidiger.

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Stefan Wieland

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Seit Monaten sind die Klimaproteste der "Letzten Generation" in aller Munde. In den letzten Wochen ist aber auch das Klima der Proteste rauer geworden. Ob die "Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung sind, darüber streiten die Juristen noch. Nur über eins wird am Ende nicht gesprochen: die Klimaproblematik. Wir wollen über alles reden - und zwar nicht nur über die Proteste, sondern vor allem auch mit den Protestierenden.

Klimaschutz-Demonstrant*innen der Gruppe "Letzte Generation" blockieren im Juni 2022 die Kreuzung am Frankfurter Tor und klebten sich an der Fahrbahn fest. | © dpa/Paul Zinken
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Wochenserie "verflixt und zugeklebt" - Politologe Kraushaar zu den Klimaprotesten: "Wir bewegen uns mitten in einer Eskalationsspirale"

Staus, beschädigte Fahrzeuge, Löcher in Straßen - alles für den Klimaschutz. Aber die Aktionen der "Letzten Generation" stoßen bei vielen Autofahrerinnen und Autofahrern auf wenig Verständnis - und bewegen sich manchmal am Rande der Legalität. Berlins Justizsenatorin lässt aktuell nochmal prüfen, ob die so genannte "Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung ist oder nicht, die Staatsanwaltschaft sieht dafür bis jetzt keine Anhaltspunkte. Wir sprechen mit Wolfgang Kraushaar, Politologe und Aktivismus-Experte.