Wissenschaft - Weiter keine Regelung für Sterbehilfe in Deutschland
Keiner der beiden konkurrierenden Anträge einer gesetzlichen Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland hat im Bundestag in dieser Woche eine Mehrheit gefunden. Damit bleibt in Sachen Sterbehilfe zunächst alles beim Alten. Wir sprechen darüber mit Prof. Urban Wiesing, Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universität Tübingen, Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und in der Ethik-Kommission des Weltärztebundes.
Wir führen ein selbstbestimmtes Leben, aber über unseren Tod entscheiden wir in den meisten Fällen nicht selbst. Dabei hätten wir das Recht darauf - und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit. Denn der Tod ist Privatsache.
2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Gleichzeitig wurde das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt.
Seitdem steht der Deutsche Bundestag vor der Aufgabe, die Sterbehilfe neu zu regeln und eine gesetzliche Lösung finden, die einerseits die Autonomie des Einzelnen gewährleistet und andererseits das Leben schützt. Zwei Gesetzesentwürfe standen dafür diese Woche zur Abstimmung. Einigen konnten sich die Abgeordneten auf keinen davon. Dabei sollte eigentlich bis zur Sommerpause über die Neuregelung der Sterbehilfe entschieden werden.
Über den selbstbestimmten Tod und gesetzliche Grauzonen sprechen wir mit dem Medizinethiker Prof. Urban Wiesing. Er ist Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universität Tübingen, Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und in der Ethik-Kommission des Weltärztebundes.
Anmerkung zur Berichterstattung über Selbsttötungen
Üblicherweise berichtet radioeins nicht über Suizide. Wir orientieren uns dabei am Pressekodex: Demnach gebietet die Berichterstattung über Suizide Zurückhaltung: "Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. Eine Ausnahme ist beispielsweise dann zu rechtfertigen, wenn es sich um einen Vorfall der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse handelt."
Ein weiterer Grund für unsere Zurückhaltung ist die erhöhte Nachahmerquote nach Berichterstattung über Selbsttötungen.