Wissenschaft - Wahlrecht ab 16: Unterschiedliche Wahlberechtigungen verwirren junge Menschen
Laut einer neuen Studie der Otto-Brenner-Stiftung ist unter 18Jährigen oft unklar, bei welchen Wahlen sie ihre Stimme abgeben dürfen. Je nach Bundesland sind 16- und 17-Jährige für Landtags- und Kommunalwahlen nur für eine der beiden Ebenen wahlberechtigt - oder überhaupt erst ab der Volljährigkeit. Welche Folgen hat der "föderale Flickenteppich"? Welche Vorteile hätte eine einheitliche Absenkung des Wahlalters auf Bundesebene? Wir sprechen mit Arndt Leininger, Juniorprofessor an der Technischen Universität Chemnitz und einer der Autoren der Studie.