Verbrauchertipp - Stichwort: Inflationsausgleichs-Prämie - bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Miniaturfiguren auf Geldscheinen © imago/Christian Ohde
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Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Mehr dazu von Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von finanztip.de.