Verbrauchertipp - Stichwort: Inflationsausgleichs-Prämie - bis zu 3.000 Euro steuerfrei
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Mehr dazu von Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von finanztip.de.