Verbrauchertipp - Geplantes Heizungsgesetz: Wie man als Eigentümer jetzt schon aktiv werden kann

Thermostat einer Heizung © radioeins/Chris Melzer
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Das geplante Heizungsgesetz sieht vor, dass ab nächstem Jahr möglichst jede neue eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Das soll für alle Eigentümer bis zum Alter von 80 Jahren gelten, bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben und kaputte repariert werden. Herman-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip.de, mit den Verbrauchertipps.

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Verbrauchertipp - Neues Heizungsgesetz: Was bedeutet das für die Verbraucher*innen?

Es ist so gut beschlossen. Neue Heizungen müssen ab kommendem Jahr zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Vorher gab es viel Kritik und Diskussionen, aber das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen jetzt gebilligt. Was bedeutet das für die Verbraucher*innen? Wichtig ist: Keine Heizung muss sofort ausgetauscht werden. Die Übergangsfrist für Heizungen mit fossilen Brennstoffen endet in mehr als 20 Jahren. Mehr von Hermann-Josef Tenhagen von finanztip.de.