Kommentar von Moritz Eichhorn - Das BKA-Gesetz muss teilweise geändert werden: Ist das sinnvoll?
Beim Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität braucht die Polizei wirksame Mittel. Dazu gehört auch das Sammeln und Speichern personenbezogener Daten - das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem jüngsten Urteil allerdings einzelne Teile des im Jahr 2017 reformierten BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Unter anderem bemängelt das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen. Das BKA-Gesetz muss nun geändert werden
Moritz Eichhorn ist stellvertretender Chefredakteur bei der Berliner Zeitung.
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