Kommentar von Moritz Eichhorn - Das BKA-Gesetz muss teilweise geändert werden: Ist das sinnvoll?

Moritz Eichhorn © Paulus Ponizak
Paulus Ponizak
Moritz Eichhorn | © Paulus Ponizak Download (mp3, 7 MB)

Beim Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität braucht die Polizei wirksame Mittel. Dazu gehört auch das Sammeln und Speichern personenbezogener Daten - das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem jüngsten Urteil allerdings einzelne Teile des im Jahr 2017 reformierten BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Unter anderem bemängelt das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen. Das BKA-Gesetz muss nun geändert werden

Moritz Eichhorn ist stellvertretender Chefredakteur bei der Berliner Zeitung.

Hinweis: Kommentare stellen grundsätzlich eine Meinungsäußerung der Kommentator*innen dar und entsprechen nicht automatisch der Einschätzung der Redaktion.

Mehr zum Thema