Nach der Wahl - Einzug des BSW in den Bundestag noch möglich?

Sahra Wagenknecht © dpa/Bernd von Jutrczenka
dpa/Bernd von Jutrczenka
Sahra Wagenknecht | © picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka Download (mp3, 8 MB)

Die Bundestagswahl ist vorbei, dem Bündnis Sahra Wagenknecht fehlen 0,03 Prozent, um die Fünf-Prozent-Hürde zu nehmen. Die Parteichefin bezweifelt das Ergebnis der Wahlen, spricht gar von Wahlbetrug. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch Eilanträge des BSW abgelehnt. Experten gehen davon aus, dass eine Neuauszählung unwahrscheinlich ist. Es bleibt aber noch der "normale" Weg der Wahlprüfung. Über die Erfolgsaussichten sprechen wir mit Robert Vehrkamp, Experte für Wahlrecht und Populismus bei der Bertelsmann Stiftung.

Das BSW beklagt bei der Bundestagswahl im Februar Unregelmäßigkeiten. Parteichefin Wagenknecht sagt, dass einige tausend Stimmen für ihre Partei fälschlicherweise anderen zugeordnet oder als ungültig bewertet worden seien. "Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren", so Wagenknecht. Laut dem vorläufigen Wahlergebnis hat das BSW gut 4,97 Prozent der Stimmen erhalten und damit den Einzug in den Bundestag nur sehr knapp verfehlt. Heute wird das amtliche Endergebnis verkündet. Danach könnte dagegen Einspruch erhoben werden.